Jedermannsrecht



Wandern, Baden, Bootfahren, Radfahren und Skilaufen

Im Geltungsbereich des Jedermannsrechts ist es erlaubt, Ski zu fahren und zu wandern,
sofern nichts zerstört und niemand gestört wird. Dabei dürfen Zäune und Absperrungen überwunden
werden, Weidetore und Ähnliches sind wieder gut zu verschließen. Grundbesitzern ist es sogar ausdrücklich verboten, Zäune nur aufzustellen, um Menschen an der Ausübung des Jedermannsrechts
zu hindern. Das gleiche gilt für Hinweisschilder, die ohne behördliche Genehmigung aufgestellt wurden. Landwirtschaftliche Nutzflächen dürfen auf keinen Fall beschädigt werden. Das gleiche gilt für Privatwege, diese dürfen in jedem Fall benutzt werden. Nur der Kraftfahrzeugverkehr darf durch den Besitzer eingeschränkt werden. Für Radfahrer gelten analog die Regeln zum Wandern, allerdings haben diese eine besondere
Sorgfaltspflicht und müssen ihre Fahrweise dem Untergrund anpassen. Ebenso dürfen zu weiche
Wege nicht befahren werden. In Nationalparks können Sonderregeln gelten!

Auch fürs Schwimmen, Baden und Bootfahren gelten analoge Regelungen, da auch
Wasserflächen vom Jedermannsrecht mit eingeschlossen sind.

Übernachten in der Natur


Dem Einzelnen ist es erlaubt, in Schwedens Natur ohne Einwilligung des Grundbesitzers eine
Nacht zu zelten, sofern sich der Standort nicht auf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche
oder in Sichtweite eines Wohn- oder Ferienhauses befindet. Gruppen ab vier Zelten benötigen
zum Lagern und Zelten in jedem Fall die Erlaubnis des Grundeigentümers! Möchte man in
Sichtweite eines Hauses zelten oder länger als eine Nacht an einem Standort bleiben, muss
ebenfalls die Erlaubnis des Eigentümers eingeholt werden.

Besondere Rücksichtnahme ist beim Campen mit Wohnwagen oder Wohnmobil geboten. Am besten
ist es, wenn man den hohen Komfort der naturnahen schwedischen Campingplätze nutzt – so
vermeidet man Konflikte mit Grundeigentümern. Auf Rastplätzen darf maximal bis zum nächsten
Werktag geparkt werden. Das Fahren und Parken jenseits von Straßen und Wegen ist
generell verboten.

Lagerfeuer


Lagerfeuer sind nur dann erlaubt, wenn keine Flächen- oder Waldbrandgefahr besteht.
Bei Trockenheit wird ein allgemeines Feuerverbot erlassen. Erkundigen Sie sich daher
vor einem Outdoor-Aufenthalt im nächstgelegenen Touristenbüro! Löschen Sie Ihr Feuer
sorgfältig, bevor Sie Ihren Lagerplatz verlassen! Sollte sich Ihr Feuer ausbreiten,
haften Sie allein für den entstehenden Schaden!

Machen Sie niemals Feuer auf Felsen oder Klippen. Die Hitze lässt diese bersten
und es entstehen nicht wiedergutzumachende Schäden. Ebenso ist es verboten, lebendes
Holz in irgendeiner Weise zum Feuer machen zu verwenden. Ebenso wenig darf so genanntes
Sturmholz von umgekippten Bäumen verwendet werden. Nur heruntergefallene Äste und
Tannenzapfen dürfen zum Feuer machen verwendet werden.

Früchte der Natur


Erlaubt ist es, wilde Blumen und Beeren zu pflücken, Pilze zu sammeln und herabgefallene
Zweige und Reisig aufzulesen. Auch auf privatem Grund, auf dem das Jedermannsrecht gilt,
dürfen diese Rechte ausgeübt werden, ebenso auf verlassenen bebauten Grundstücken.
Bestimmte Pflanzen stehen jedoch unter Naturschutz, weil ihr Bestand gefährdet ist.
Solche Pflanzen dürfen unter keinen Umständen gepflückt werden! So sind beispielsweise
in Schweden alle Orchideenarten geschützt. Informieren Sie sich bitte in den örtlichen
Touristenbüros.
Es ist hingegen verboten, Äste, Zweige, Laub, Rinde, Eicheln, Nüsse oder Harz von lebenden
Bäumen oder Sträuchern zu entnehmen, abzubrechen oder abzureißen. Selbstverständlich ist es
erst recht verboten, lebende Bäume oder Sträucher zu fällen.

Hunde in der Natur


Im Geltungsbereich des Jedermannsrechts können sich Hunde selbstverständlich als Teil der
Natur bewegen, allerdings gelten dafür strenge Auflagen. In der Zeit vom 1. März bis
zum 20. August gilt ein genereller Leinenzwang für alle Hunde! Ebenso gilt ein solcher
in allen Nationalparks und fast allen Naturschutzgebieten und in Gebieten mit Rentierzucht!
Die Provinzialregierungen können darüber hinaus noch weitere Einschränkungen erlassen.
Es gilt also, sich vor der Reise ausreichend zu informieren.

Angeln und Jagen


Alle Menschen haben das Recht, in allen öffentlichen Gewässern Schwedens ohne besondere
Erlaubnis und frei von Gebühren mit einer Handangel zu angeln. Ohne Angelschein darf auch
in bestimmten privaten Gewässern wie den fünf großen Seen und entlang der Küste geangelt
werden. Für alle anderen privaten Gewässer gelten lokale Bestimmungen und in der Regel
ist ein Angelschein (Fiskekort) erforderlich.
Als Angeln im Sinne des Jedermannsrechts zählen nicht das Fischen mit Netzen, Trolling,
Schleppangeln oder beweglichem Gerät.

Die Jagd wird nicht durch das Jedermannsrecht geregelt!

Das Jedermannsrecht in Nationalparks und anderen geschützten Gebieten

In Nationalparks und anderen geschützten Gebieten kann das Jedermannsrecht eingeschränkt
werden und sogar ein saisonales Betretungsverbot ausgesprochen werden. Hier hat die Natur
absoluten Vorrang. Meistens informieren Schilder und Hinweistafeln an den wichtigsten
Eingängen zu diesen Gebieten. Allen Arten von Schildern ist hier unbedingt Folge zu leisten.

Verhalten im Geiste des Jedermannsrechts

Lassen Sie keine Abfälle zurück!


Sie dürfen in der Natur keinerlei Unrat zurücklassen. Zudem bilden Glas, Dosen und
Verschlüsse eine Gefahr für Mensch und Tier. Auch können Plastiktüten bei Tieren zu qualvollem
Verenden führen, wenn sie mit der Nahrung aufgenommen werden. Nach dem Zelten oder Picknick
muß der Platz sauber hinterlassen werden.

Und: Stellen Sie niemals Ihre Abfalltüte neben einen vollen Abfallbehälter!


Schlussbemerkung

Abschließend bleibt zu sagen, dass die Ausübung des Jedermannsrechts kein Zwang darstellt.
So ist es immer sinnvoller, einen Campingplatz oder eine bestehende Feuerstelle zu nutzen
als wenige Kilometer daneben einen neuen Lagerplatz einzurichten. Weitergehende Informationen
finden sich im Artikel zum „No-Traces“-Prinzip.


Quelle:
Wikipedia
Die staatliche schwedische Umweltschutzagentur
www.naturvardsverket.se
www.nordwanderer.de


Gerne erwarten wir euch von Ostern bis Anfang September und in den Herbstferien.
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